Sektionen der SIGS
|
Auffangstationen der SIGS
Die SIGS und ihre Sektionen betreiben oder unterstützen Auffangstationen, in welchen
überzählige oder nicht mehr erwünschte Schildkröten aufgenommen und weitervermittelt
werden. Es werden keine Tiere nur vorübergehend (z. B. während den Ferien)
aufgenommen. Für die Aufnahme und die Abgabe von Tieren besteht ein Reglement (vgl. unten:
Annahme und Abgabe von Schildkröten durch die SIGS).
Auffangstationen in der Schweiz
Annahme und Abgabe von Schildkröten durch die SIGS
Einleitung
Von verschiedenen Seiten werden der SIGS immer wieder aufgefundene, überzählige
oder konfiszierte Schildkröten zur Verwahrung und zur Plazierung übergeben. Verschiedene
Sektionen der SIGS verfügen über eigene Auffangstationen oder Betreuungsplätze,
wo diese Tiere bis zu einer Plazierung untergebracht werden können. Das Verfahren
der Übernahme und der Abgabe muss im Sinne der Transparenz und der Verhinderung
von Günstlingswirtschaft einheitlich und klar geregelt sein, nicht zuletzt auch
deshalb, weil wir gegenüber den abgebenden Personen und Organisationen (Behörden!)
ein einwandfreies Vorgehen garantieren müssen.
Grundsätze
Die SIGS treibt keinen Handel mit Schildkröten. Sie übernimmt aber im Sinne des
Tierschutzes überzählige, unerwünschte oder konfiszierte Tiere und versucht, diese
geeigneten Haltern leihweise weiterzugeben. Die Verantwortung für die Auffangstationen
und Betreuungsplätze liegt grundsätzlich bei den betreuenden Lokalsektionen der
SIGS. Der Vorstand der SIGS teilt Tiere, welche der SIGS abgegeben werden den einzelnen
Auffangstationen und Betreuungsplätzen zu. Er achtet dabei auf eine ausgewogene
Verteilung der Tiere auf die verschiedenen Stationen.
Annahme von unerwünschten, überzähligen oder konfiszierten Tieren
Die SIGS übernimmt überzählige, zugelaufene oder konfiszierte Tiere von Einzelpersonen
oder Behörden. Der Eigentümer hat eine Verzichtserklärung (vgl. Anhang 1) zu unterzeichnen,
in welcher er der SIGS die Tiere als Eigentum übergibt. Für Konfiskate können mit
den Behörden andere Abmachungen getroffen werden.
Behandlung und Quarantäne
Eintreffende Tiere werden untersucht, entwurmt und ggf. tierärztlich behandelt.
Sie bleiben in der Regel während 3-6 Monaten in Quarantäne. Die SIGS behält sich
vor, kranke oder nicht lebensfähige Tiere euthanasieren zu lassen.
Ausschreibung der verfügbaren Tiere
Der Vorstand der SIGS regelt die Modalitäten für die Abgabe der verfügbaren Tiere.
(Gruppenbildung, Kostenbeteiligung, Anforderungen an Halter und Gehege etc.) und
schreibt die Tiere im SIGS - Info aus. Die Zuteilung an geeignete Interessenten
erfolgt nach Ablauf der Meldefrist durch den Vorstand. Falls sich für ein Tier oder
eine Tiergruppe mehrere geeignete Interessenten melden entscheidet das Los. Der
Entscheid des Vorstandes ist endgültig.
Der Aktuar führt ein Verzeichnis der angenommenen und abgegebenen Tiere.
Abgabe an Interessenten, Vertrag
Die Tiere bleiben Eigentum der SIGS. Sie werden einem Interessenten auf Zusehen
hin leihweise abgegeben und bleiben, falls nicht schwerwiegende Gründe dies als
nicht angezeigt erscheinen lassen, definitiv bei diesem Halter. Die Weitergabe an
Dritte ist nicht erlaubt. Nicht mehr erwünschte Tiere müssen der SIGS zurückgegeben
werden. In einem Vertrag (vgl. Anhang 2) werden die Pflichten des Halters festgelegt.
Nutzen und Schaden durch das Tier gehen zu Lasten des Halters, eventuelle Nachkommen
sind sein Eigentum. Die SIGS lehnt jede Haftung für Schäden die dem Halter durch
die Übernahme des Tieres entstehen (Einschleppung von Krankheiten in den eigenen
Bestand etc.) ab. Der Tod eines Tieres muss der SIGS sofort gemeldet werden, das
Kadaver ist sofort dem Tierspital Bern zur Autopsie einzusenden. Die Kosten trägt
der Halter.
Gebühren
Eine Person oder eine Organisation, welche von einer Auffangstation Tiere übernimmt,
muss sich verpflichten, zahlendes Mitglied der SIGS und einer Lokalsektion zu sein,
solange sie Leihtiere hält. An die Kosten der Behandlung und der Quarantäne ist
pro Tier je nach Rasse und vorhergegangener Behandlung eine angemessene Kostenbeteiligung
von zu bezahlen.
Kontrolle der Haltung
Die Auffangstation und damit die SIGS behält sich vor, die Haltung ihrer Tiere zu
überprüfen und ggf. Tiere zurückzuverlangen.
Das vorliegende Reglement wurde an der Vorstandssitzung vom 20.November 1997 in
Rothrist genehmigt und in Kraft gesetzt.
|
Copyright
2012, SIGS |
Webmaster: Stefan Kundert |
|
Veranstaltungshinweise:
|
Sektion Bern:
--- |
08.02.2012
--- |
Generalversammlung mit einem bebilderten Rückblick.
--- |
-
---
-
|
|
|
|
Sektion Ostschweiz:
--- |
17.02.2012
20:00
--- |
Lebensraum und Lebensweise der Griechischen Landschildkröte.
--- |
Wolfgang Wegehaupt, Autor und Schildkrötenexperte
---
Restaurant 'Zum alten Bahnhof', Herisauerstr. 32, 9200 Gossau
|
|
|
|
IG Schildkrötenfreunde Aargau:
--- |
23.02.2012
20:00
--- |
Ein Volontariat bei den Meeresschildkröten in Costa Rica
--- |
Michèle Lüscher
---
Restaurant Seeblick, 5706 Boniswil
|
|
|
|
Schildkrötenfreunde Schaffhausen-Winterthur SFSW:
--- |
24.02.2012
--- |
16. Generalversammlung
--- |
-
---
|
|
|
|
Section Estromandie:
--- |
24.02.2012
20:00
--- |
Assemblée générale, Sortie d’hibernation
--- |
-
---
Ancienne école, route de la Gare 27, 1786 Sugiez
|
|
|
|
Sektion Zürisee:
--- |
24.02.2012
20:00
--- |
Reisevortrag über Costa-Rica, Landschaften und Tiere.
--- |
Bea und Ernst Stübi
---
Restaurant Krone, Feldbachstrasse 2, 8634 Hombrechtikon
|
|
|
|
Sektion Zentralschweiz:
--- |
29.02.2012
20:00
--- |
Frühlingserwachen der Europäischen Landschildkröten
--- |
Roger Limacher
---
Restaurant Waldibrüggli, Waldibrücke, 6032 Emmen
|
|
|
|
Schildkrötenfreunde Mittellland:
--- |
01.03.2012
19:30
--- |
Von Kapstadt bis Windhoek.
--- |
Viktor Mislin
---
Hotel Krone, Bahnhofstr. 52, 4663 Aarburg
|
|
Details zu den Veranstaltungen...
|