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Sektionen der SIGS

IG Schildkrötenfreunde Aargau
Sektion Bern
Schildkrötenfreunde Mittelland
Sektion Ostschweiz
Pro Tartarughe Svizzera Italiana
Section Estromandie
Schildkrötenfreunde Schaffhausen-Winterthur SFSW
Sektion Zentralschweiz
Sektion Zürisee
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Auffangstationen der SIGS

Die SIGS und ihre Sektionen betreiben oder unterstützen Auffangstationen, in welchen überzählige oder nicht mehr erwünschte Schildkröten aufgenommen und weitervermittelt werden. Es werden keine Tiere nur vorübergehend (z. B. während den Ferien) aufgenommen. Für die Aufnahme und die Abgabe von Tieren besteht ein Reglement (vgl. unten: Annahme und Abgabe von Schildkröten durch die SIGS).

Auffangstationen in der Schweiz


Annahme und Abgabe von Schildkröten durch die SIGS

Einleitung

Von verschiedenen Seiten werden der SIGS immer wieder aufgefundene, überzählige oder konfiszierte Schildkröten zur Verwahrung und zur Plazierung übergeben. Verschiedene Sektionen der SIGS verfügen über eigene Auffangstationen oder Betreuungsplätze, wo diese Tiere bis zu einer Plazierung untergebracht werden können. Das Verfahren der Übernahme und der Abgabe muss im Sinne der Transparenz und der Verhinderung von Günstlingswirtschaft einheitlich und klar geregelt sein, nicht zuletzt auch deshalb, weil wir gegenüber den abgebenden Personen und Organisationen (Behörden!) ein einwandfreies Vorgehen garantieren müssen.

Grundsätze

Die SIGS treibt keinen Handel mit Schildkröten. Sie übernimmt aber im Sinne des Tierschutzes überzählige, unerwünschte oder konfiszierte Tiere und versucht, diese geeigneten Haltern leihweise weiterzugeben. Die Verantwortung für die Auffangstationen und Betreuungsplätze liegt grundsätzlich bei den betreuenden Lokalsektionen der SIGS. Der Vorstand der SIGS teilt Tiere, welche der SIGS abgegeben werden den einzelnen Auffangstationen und Betreuungsplätzen zu. Er achtet dabei auf eine ausgewogene Verteilung der Tiere auf die verschiedenen Stationen.

Annahme von unerwünschten, überzähligen oder konfiszierten Tieren

Die SIGS übernimmt überzählige, zugelaufene oder konfiszierte Tiere von Einzelpersonen oder Behörden. Der Eigentümer hat eine Verzichtserklärung (vgl. Anhang 1) zu unterzeichnen, in welcher er der SIGS die Tiere als Eigentum übergibt. Für Konfiskate können mit den Behörden andere Abmachungen getroffen werden.

Behandlung und Quarantäne

Eintreffende Tiere werden untersucht, entwurmt und ggf. tierärztlich behandelt. Sie bleiben in der Regel während 3-6 Monaten in Quarantäne. Die SIGS behält sich vor, kranke oder nicht lebensfähige Tiere euthanasieren zu lassen.

Ausschreibung der verfügbaren Tiere

Der Vorstand der SIGS regelt die Modalitäten für die Abgabe der verfügbaren Tiere. (Gruppenbildung, Kostenbeteiligung, Anforderungen an Halter und Gehege etc.) und schreibt die Tiere im SIGS - Info aus. Die Zuteilung an geeignete Interessenten erfolgt nach Ablauf der Meldefrist durch den Vorstand. Falls sich für ein Tier oder eine Tiergruppe mehrere geeignete Interessenten melden entscheidet das Los. Der Entscheid des Vorstandes ist endgültig.

Der Aktuar führt ein Verzeichnis der angenommenen und abgegebenen Tiere.

Abgabe an Interessenten, Vertrag

Die Tiere bleiben Eigentum der SIGS. Sie werden einem Interessenten auf Zusehen hin leihweise abgegeben und bleiben, falls nicht schwerwiegende Gründe dies als nicht angezeigt erscheinen lassen, definitiv bei diesem Halter. Die Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Nicht mehr erwünschte Tiere müssen der SIGS zurückgegeben werden. In einem Vertrag (vgl. Anhang 2) werden die Pflichten des Halters festgelegt. Nutzen und Schaden durch das Tier gehen zu Lasten des Halters, eventuelle Nachkommen sind sein Eigentum. Die SIGS lehnt jede Haftung für Schäden die dem Halter durch die Übernahme des Tieres entstehen (Einschleppung von Krankheiten in den eigenen Bestand etc.) ab. Der Tod eines Tieres muss der SIGS sofort gemeldet werden, das Kadaver ist sofort dem Tierspital Bern zur Autopsie einzusenden. Die Kosten trägt der Halter.

Gebühren

Eine Person oder eine Organisation, welche von einer Auffangstation Tiere übernimmt, muss sich verpflichten, zahlendes Mitglied der SIGS und einer Lokalsektion zu sein, solange sie Leihtiere hält. An die Kosten der Behandlung und der Quarantäne ist pro Tier je nach Rasse und vorhergegangener Behandlung eine angemessene Kostenbeteiligung von zu bezahlen.

Kontrolle der Haltung

Die Auffangstation und damit die SIGS behält sich vor, die Haltung ihrer Tiere zu überprüfen und ggf. Tiere zurückzuverlangen.

Das vorliegende Reglement wurde an der Vorstandssitzung vom 20.November 1997 in Rothrist genehmigt und in Kraft gesetzt.


Copyright 2012, SIGS Webmaster: Stefan Kundert

Veranstaltungshinweise:

Sektion Bern:
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08.02.2012  
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Generalversammlung mit einem bebilderten Rückblick.  
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Sektion Ostschweiz:
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17.02.2012  20:00
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Lebensraum und Lebensweise der Griechischen Landschildkröte.  
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Wolfgang Wegehaupt, Autor und Schildkrötenexperte
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Restaurant 'Zum alten Bahnhof', Herisauerstr. 32, 9200 Gossau


IG Schildkrötenfreunde Aargau:
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23.02.2012  20:00
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Ein Volontariat bei den Meeresschildkröten in Costa Rica  
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Michèle Lüscher
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Restaurant Seeblick, 5706 Boniswil


Schildkrötenfreunde Schaffhausen-Winterthur SFSW:
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24.02.2012  
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16. Generalversammlung  
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Section Estromandie:
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24.02.2012  20:00
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Assemblée générale, Sortie d’hibernation  
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Ancienne école, route de la Gare 27, 1786 Sugiez


Sektion Zürisee:
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24.02.2012  20:00
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Reisevortrag über Costa-Rica, Landschaften und Tiere.  
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Bea und Ernst Stübi
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Restaurant Krone, Feldbachstrasse 2, 8634 Hombrechtikon


Sektion Zentralschweiz:
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29.02.2012  20:00
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Frühlingserwachen der Europäischen Landschildkröten  
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Roger Limacher
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Restaurant Waldibrüggli, Waldibrücke, 6032 Emmen


Schildkrötenfreunde Mittellland:
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01.03.2012  19:30
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Von Kapstadt bis Windhoek.  
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Viktor Mislin
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Hotel Krone, Bahnhofstr. 52, 4663 Aarburg

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